Eine psychotherapeutische Behandlung ist sinnvoll, wenn Sie seelische Leidenszustände oder Krisen nicht alleine oder mit Hilfe von Freunden bewältigen können. Wenn diese Probleme immer wieder auftreten, den Alltag, die Lebensfreude oder Beziehungen über eine längere Zeit beeinträchtigen oder Schmerzen ohne organische Ursachen wiederkehren. Wichtige Voraussetzung für eine Therapie ist ihr Wunsch, etwas verändern zu wollen und die Bereitschaft sich mit ihren Gefühlen und ihrem Erleben zu beschäftigen. Eine Psychotherapie kann – unabhängig von einer allenfalls notwendigen ärztlichen Behandlung – bei folgenden Problemen sinnvoll sein:
In Österreich ist die Ausbildung zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten im Psychotherapiegesetz klar geregelt. Sie dauert in der Regel zwischen sieben und zwölf Jahren, bis die Eintragung in die Psychotherapeut:innenliste des Gesundheitsministeriums erfolgt. Diese Eintragung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Psychotherapeut:in“.
Bereits vor dieser offiziellen Eintragung können und müssen Therapeutinnen praktische Erfahrung sammeln. Dies geschieht im Status „Psychotherapeutin in Fachausbildung unter Lehrsupervision“. Dieser Status wird erteilt, nachdem die Ausbildung sich bereits dem Ende zuneigt, eine theoretische Prüfung abgeschlossen wurde und praktische Arbeit in psychosozialen und klinischen Einrichtungen erfolgt ist.
Psychotherapeut:innen in Fachausbildung unter Lehrsupervision werden regelmäßig von erfahrenen Supervisor:innen begleitet. Diese zusätzliche Reflexion und Expertise tragen dazu bei, den therapeutischen Prozess optimal zu gestalten und Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Selbstverständlich unterliegen auch meine Supervisor:innen der strengen Verschwiegenheitspflicht, genau wie ich. Ihre persönlichen Informationen bleiben daher jederzeit absolut vertraulich.
So profitieren Sie davon: Geringere Kosten und zusätzliche Qualitätssicherung.
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich Sie mir dies spätestens 24 Stunden vor dem Termin bekannt zu geben. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich nicht zeitgerecht abgesagte Termine in Rechnung stellen muss.
Meine Leistungen sind Privatleistungen.
Falls Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, klären Sie am besten vorab, ob diese die Kosten für Ihre Therapie übernimmt.
Als Psychotherapeutin unterliege ich der Verschwiegenheitsplicht gemäß § 15 Psychotherapiegesetz. Die Verschwiegenheitspflicht ist eine zentrale Berufspflicht für PsychotherapeutInnen.